Schutz vor Asbest in Mietwohnungen
Obwohl Asbest als Baustoff in Deutschland seit 1993 verboten ist, wurde im November 2015 bekannt, dass in Berlin bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 50.406 Wohnungen Asbestgefahr besteht. In Spandau stehen 8319 Wohnungen unter Asbestverdacht. Sie gehören den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Gewobag und WBM. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 16.11.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) vom 29.10.2015 mit (Drucksache 17/17 291).
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Der Grünenpolitiker Andreas Otto, MdA, fordert seit langem vom Berliner Senat die Einführung eines Berliner-Asbestregisters sowie die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die betroffenen Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, um die Mieter nicht weiter einer möglichen Gesundheitsgefährdung auszusetzen. Diese Forderung unterstützt der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. voll und ganz. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Ein weiterer zögerlicher Umgang mit dem Thema Asbest in Mietwohnungen kann nicht hingenommen werden.
Als bereits unverantwortlich und grob fahrlässig muss es bezeichnet werden, dass dem Berliner Senat keinerlei Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter vorliegen und diese keinerlei Untersuchungs-, Dokumentations- und Beseitigungspflicht trifft. Hier muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Berliner Mieterinnen und Mieter nicht länger dem Risiko von asbestbelasteten Wohnungen ausgesetzt werden.
Um etwas gegen die Asbestgefahr in Mietwohnungen zu tun, hat der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. am 28.11.2015 seine Online-Petition „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“ gestartet (www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen). Diese läuft noch bis zum 27.05.2016.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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