Bezirk will mehr Milieuschutz: Haushalte in Beobachtungsgebieten werden befragt
Nach einem Grobscreening zum Milieuschutz 2014 werden jetzt vier damals ermittelte „Beobachtungsgebiete vertiefend untersucht“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Hauseigentümer in den Kiezen Soldiner Straße, Kattegatstraße, Reinickendorfer Straße und Humboldthain Nord-West könnten bald Fesseln angelegt bekommen.
Fünf sogenannte Milieuschutzgebiete hat der Bezirk 2016 bereits ausgewiesen, um die Mieter vor Mietexplosionen und damit Verdrängung zu schützen. Soziales Erhaltungsrecht (Milieuschutz) gilt in den Gebieten Birkenstraße und Waldstraße in Moabit sowie Leopoldplatz, Sparrplatz und Seestraße in Wedding. Dort haben Eigentümer strenge Auflagen. Sie dürfen keine Baumaßnahmen mehr durchführen, die zu hohen Mieten führen. In Milieuschutzgebieten sind alle baulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sind prinzipiell nicht mehr möglich. Auch das Zusammenlegen von zwei kleinen zu einer großen Wohnung ist verboten. Nicht mehr genehmigungsfähig sind Luxussachen wie Einbauküchen, Kamine, Panoramafenster, Fußbodenheizungen und einiges mehr.
Die Stadtplaner hatten bei ihren Untersuchungen weitere Gebiete mit hohem Aufwertungspotenzial registriert. Um diese Prognosen aus den Voruntersuchungen zu bestätigen, sollen jetzt per Stichprobe ausgewählte Haushalte in den Beobachtungsgebieten Soldiner Straße, Kattegatstraße, Reinickendorfer Straße und Humboldthain Nord-West schriftlich befragt werden. Die Fragebögen sollen bis 11. Februar ausgefüllt werden. Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) bittet die für die Haushaltsbefragung ausgewählten Bewohner „um aktive Teilnahme, um dadurch die Ermittlung von sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Mitte voranzubringen“. Gothe will das soziale Erhaltungsrecht ausweiten, um Luxusmodernisierungen und Gentrifizierung zu stoppen.
Die beauftragten Büros „Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit und Stadtteilplanung Argus“ sowie „S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung“ sollen herausfinden, wie hoch der Aufwertungsdruck und demzufolge auch die Wahrscheinlichkeit ist, dass in den Untersuchungsgebieten sozial Schwache zukünftig verdrängt werden. Die Experten sammeln detaillierte Informationen über die Bewohner und deren Wohn- und Lebenssituation. Die Interviewer bitten zum Beispiel um Angaben zu Einkommen, Beruf, Wohndauer und zur Wohnung. Bestätigt sich der Verdrängungsdruck, soll eine soziale Erhaltungsverordnung, Milieuschutz genannt, erlassen werden. Dieses Instrument aus dem Baugesetzbuch wenden derzeit sieben Bezirke in 42 sozialen Erhaltungsgebieten an.
Mitte hat für fünf Gebiete Erhaltungsverordnungen beschlossen. Details zum Milieuschutz definiert jeder Bezirk selbst. Die Bezirksverordnetenversammlung hat dazu Kriterien beschlossen. Nicht mehr genehmigungsfähig sind in Milieuschutzgebieten auch Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung, repräsentative Treppenhäuser, ein zweites Bad, WC oder eine zweite Dusche, zur Wohnung gehörende Parkplätze, neue Balkone mit mehr als vier Quadratmetern Grundfläche, Loggien, Terrassen und Wintergärten oder kostenaufwändige Aufzüge.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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