Bürgeramt: Nur noch bargeldlose Zahlung an der Sonnenallee
Neukölln. Am 1. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer sich künftig bei einer neuen Adresse anmelden will, muss eine „Wohnungsgeberbestätigung“ vorlegen. Darauf weist das Neuköllner Bezirksamt hin.
Die Neuerung des Meldegesetzes betrifft jeden, der den Wohnort wechselt: Außer dem Ausweis oder Pass muss in allen deutschen Bürgerämtern bei der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug zusätzlich eine „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden. Die Bestätigung muss vom Wohnungsgeber – in der Regel dem Vermieter – ausgestellt werden und folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Den Mietvertrag vorzulegen, reicht nicht.
Im Bürgeramt in der Sonnenallee 107 gibt es zudem eine Neuerung, die den Zahlungsverkehr betrifft: Dort können (und müssen) Kunden Gebühren jetzt mit ihrer EC-Karte direkt am Arbeitsplatz an den Geräten der jeweiligen Sachbearbeiter bezahlen. Eine Barzahlung ist nicht mehr möglich.
Wer seine Gebühren weiterhin in bar entrichten möchte, sollte seine Termine online buchen unter berlin.de, über das Bürgertelefon 115 oder am Informationsschalter eines Bürgeramtes im Verwaltungsstandort Blaschkoallee 32 oder im Rathaus Neukölln in der Karl-Marx-Straße 83. SB
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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