Hostel-Betreiber muss Zwangsgeld zahlen: Trotz Verbot werden an der Weserstraße Zimmer vermietet
Neukölln. Ende März hat das „Fantastic Foxhole Hostel“ an der Weserstraße 207 eröffnet – ohne behördliche Genehmigung. Nun hat das Bezirksamt ein Zwangsgeld verhängt.
Schon kurz vor der Eröffnung hatte das Bezirksamt dem Betreiber mitgeteilt, er müsse einen Brandschutznachweis erbringen und vor allem einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Denn die Hostelfläche ist als Wohnraum ausgewiesen und darf zurzeit überhaupt nicht für die kommerzielle Gäste-Beherbergung genutzt werden.
Außerdem müsse das Bezirksamt erst einmal grundsätzlich klären, ob ein Hostel an dem Standort überhaupt betrieben werden dürfe oder wegen seiner Größe und Art im Wohngebiet unzulässig sei, teilte Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) mit. Auch dafür hätten Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Doch der Betreiber begann trotzdem, Betten zu vermieten. Das verboten ihm Mitarbeiter der Bauaufsicht nochmals Anfang April bei einem Vor-Ort-Termin. Ohne Erfolg, der Betrieb ging weiter. Gegen die Nutzungsuntersagung hat der Hostel-Inhaber zwar inzwischen Widerspruch eingelegt, er hat aber keine aufschiebende Wirkung.
„Nun haben wir ein Zwangsgeld von 2000 Euro verhängt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Androhung eines Bußgeldes eingeleitet“, informierte Biedermann die Bezirksverordneten Mitte Mai. Auf die Frage, warum er das Hostel nicht schließen lasse, sagte der Stadtrat, dass wäre unverhältnismäßig, weil keine unmittelbare Gefahr von dem Betrieb ausginge. Er habe zunächst das mildeste Mittel anzuwenden, so wolle es das Verwaltungsverfahren.
Die Bauaufsicht kontrolliere das Hostel laufend und werde weitere Geldstrafen anordnen, wenn dort Gäste anzutreffen seien. Das ist wahrscheinlich: Der Betreiber habe wiederholt erklärt, er vermiete weiterhin die Räume, wolle aber einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen, so Biedermann. sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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