Bezirk geht neue Wege beim Mieterschutz

Transparent an einem Haus in der Großgörschenstraße: "Auch wir Rentner wollen bleiben". Vielleicht gelingt es. | Foto: KEN
  • Transparent an einem Haus in der Großgörschenstraße: "Auch wir Rentner wollen bleiben". Vielleicht gelingt es.
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Schöneberg. "Das Wohnen in der Großgörschen-, Ecke Katzlerstraße soll durch das Vorkaufsrecht des Bezirks weiterhin bezahlbar bleiben", so die Seniorenvertretung. Sie bezieht sich auf die Absicht von Stadträtin Sibyll Klotz (Grüne), mit dem Baugesetzbuch den Verkauf der beiden Wohnhäuser zu verhindern oder nur unter Auflagen zu genehmigen.

Damit soll ein Instrument bei den 48 Wohnungen und zehn Gewerbeeinheiten im Schöneberger Norden zur Anwendung kommen, dass für Berlin neu, in München und anderswo schon länger genutzt werde, erläutert die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Lisa Paus, die sich als Mitglied des Haushaltsausschusses vehement gegen eine Zustimmung des Gremiums zum Verkauf der Häuser durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gewandt hatte. Der war vom Bundestag bereits genehmigt worden.

Stadtentwicklungs- und Sozialstadträtin Klotz sagt: "Wir üben das Vorkaufsrecht zu Gunsten eines Dritten aus." Im konkreten Fall der Bima-Häuser wird der Bezirk zur Möglichkeit im Baugesetzbuch greifen, den neuen Eigentümern - ein Geschwisterpaar, das Medienberichten zufolge sein Erbe langfristig anlegen möchte und für die Häuser 7,8 Millionen Euro bezahlt hat - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verkaufs zu verweigern.

Die Eigentümer können das abwenden, indem sie sich verpflichten, keine Luxusmodernisierung vorzunehmen und die Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umwandeln. Die Anwendung der Baugesetz-Paragraphen ist möglich geworden, weil die Gegend Milieuschutzgebiet ist. Das Ganze gelte aber nur für zehn Jahre, schränkt die Stadträtin ein.

In Schöneberg gibt es drei Milieuschutzgebiete: rund um den Barbarossaplatz und den Bayerischen Platz, die Bautzener Straße und den Kaiser-Wilhelm-Platz. Nach Sibyll Klotz’ Worten wird die Schöneberger Insel noch in diesem Jahr hinzukommen. Bis zu 18.000 Wohnungen werden dann vor unangemessener Mietpreiserhöhung geschützt sein.

Der Senat hat unlängst eine Umwandlungsverbotsverordnung beschlossen, der Bund die Mietpreisbremse. Wo es soziale Erhaltungsgebiete gibt, kann ein Bezirk eine Umwandlung ablehnen. Bei Neuvermietung dürfen in geschützten Kiezen die Mieten höchstens zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen.

Weigern sich die Eigentümer der "GroKa"-Häuser, die soziale Erhaltungsverordnung anzuerkennen, kann Tempelhof-Schöneberg innerhalb von acht Wochen ein Vorkaufsrecht ausüben. Ein eigenes Verkehrswertgutachten für die Häuser liegt Sibyll Klotz vor. Über die Summe schweigt sich die Stadträtin aus.

Bekanntlich hat der Bezirk kein Geld. Deshalb verhandelt Klotz mit dem Senat und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Vornehmlich mit der Gewobag.

Karen Noetzel / KEN
Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

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