Stiftung soll weiter forschen
Stasi-Gedenkstätte bald international aktiv
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat jetzt einstimmig eine Änderung des Gesetzes „über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ beschlossen. Haupttenor: Künftig soll die Stiftung mit Gedenkstätten, Museen und ähnlichen Institutionen im Ausland kooperieren.
Darüber hinaus soll die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ihre Forschung und ihr Informationsangebot nicht mehr nur auf das ehemalige Stasi-Gefängnis in der Genselerstraße in Alt-Hohenschönhausen beschränken, sondern beides generell auf das System der politischen Justiz in der DDR ausweiten.
Mit dem geänderten Stiftungsgesetz kann die Gedenkstätte jetzt außerdem zum ersten Mal das Tarifrecht des Landes Berlin anwenden. „Bisher war dies rechtlich ausgeschlossen, sodass die Mitarbeiter der Gedenkstätte jahrelang schlechter bezahlt wurden als die anderer kultureller Einrichtungen in Berlin“, sagt Pressesprecher André Kockisch. „Der Stiftungsrat hat bereits am 11. Juni beschlossen, das öffentliche Tarifrecht anzuwenden, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt.“
Gedenkstättendirektor Hubertus Knabe begrüßt das Votum des Berliner Parlaments: „Das Abgeordnetenhaus trägt damit der erfolgreichen Arbeit der Gedenkstätte Rechnung. Die Mitarbeiter werden nicht nur finanziell den anderen Landesbediensteten gleichgestellt, sondern erhalten auch neue Aufgaben. Dies ist Würdigung und Vertrauensbeweis zugleich.”
Infos über Stiftung, Gedenkstätte, Arbeit und Angebote auf www.stiftung-hsh.de
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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