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Poeschke Bestattungen
Einmal vorgesorgt – für immer alles geregelt: Mit einer Bestattungsvorsorge in das neue Jahr starten

Lassen Sie sich bei Poeschke Bestattungen beraten. | Foto: Janice Mersiovsky / janicemersiovskyphoto.com
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  • Lassen Sie sich bei Poeschke Bestattungen beraten.
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Zum Jahresende zieht man Bilanz und schaut neugierig ins neue Jahr: Welche Überraschungen, Begegnungen und Zufälle – leider auch Schicksalsschläge – hält es für mich bereit? Es ist wohl gut, dass keiner in die Zukunft schauen kann.

Allerdings sollte man seine Zukunft planen, wenn es um die wirklich wichtigen Dinge des Lebens geht. Und dazu gehört – wie jedes Jahr einmal zu Ende geht – auch das eigene Lebensende. Zugegeben, kein leichter Gedanke für die meisten. Aber bei weitem nicht so schwierig, wie die meisten fürchten.

Wer für sich vorsorgt, übernimmt für andere Verantwortung

Wer sich zu Lebzeiten damit auseinandersetzt, schafft für sich Klarheit und hilft den Menschen, die er liebt. Denn sie wissen oft nicht, welche Vorstellungen der Verstorbene hinsichtlich Art, Ort und Gestaltung seiner Beerdigung hatte. Zu der Trauer und dem Schmerz kommt dann noch die quälende Frage: „Was hätte er oder sie sich wohl gewünscht?“

Wir können Ihnen dabei helfen, dass es gar nicht erst soweit kommt. Sie müssen uns nur Ihre Vorstellungen anvertrauen. Wo möchten Sie beerdigt werden? Passt zu Ihrem Leben besser eine Erd- oder eine Feuerbestattung? Soll es eine Trauerfeier geben und wenn ja, soll sie konfessionell oder weltlich geprägt sein? Haben Sie besondere Wünsche bei der Musik, den Blumen oder dem Ablauf? All dies und noch viel mehr wird von uns in einem Vorsorgevertrag niedergeschrieben. Der Vertrag ist absolut rechtsverbindlich und nur Sie können ihn ändern oder kündigen.

Finanzielle Absicherung wird geregelt

Damit Sie sich darauf verlassen können, dass alles genauso umgesetzt wird, wird parallel zum Vorsorgevertrag auch die finanzielle Absicherung geregelt. Dies geschieht rechtsverbindlich über ein Treuhandkonto – entweder bei Ihrer Bank oder bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG – oder im Rahmen einer Sterbegeldversicherung. In beiden Fällen gilt: Das Geld darf explizit nur für Ihre Beerdigung genutzt werden und kein Dritter – auch nicht das Sozialamt – hat Zugriff auf das Konto.

Vereinbaren Sie gern einen Termin

Möchten Sie mehr über das Thema Bestattungsvorsorge erfahren? Möchten Sie als guten Vorsatz für das neue Jahr dieses Thema angehen? Sehen Sie die Vorteile, die eine Vorsorge zur rechten Zeit Ihnen und Ihren Angehörigen bietet? Dann sind wir an Ihrer Seite. Wir informieren Sie umfassend, nehmen uns Zeit für Sie und regeln alle Formalitäten.

Wir sind in unserem Spandauer Büro in der Gartenfelder Straße 111 von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr für Sie erreichbar;  Poeschke Bestattungen, Telefon 35 40 20 90, E-Mail: info@poeschke-bestattungen.de. Gerne können wir auch einen Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren.

Lassen Sie sich bei Poeschke Bestattungen beraten. | Foto: Janice Mersiovsky / janicemersiovskyphoto.com
Alles, was wichtig ist, wird im Vorsorgevertrag festgeschrieben. | Foto: Janice Mersiovsky / janicemersiovskyphoto.com
Autor:

Poeschke Bestattungen aus Bezirk Spandau

Gartenfelder Straße 111, 13599 Berlin-Haselhorst
+49 30 35402090
info@poeschke-bestattungen.de
Webseite von Poeschke Bestattungen
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