Zum Bedenken
Anmerkung zu den städtische Ausländerlagern in Berlin (4)
Man kann m.E. die Frage ob das damalige Bezirksamt Wilmersdorf ein Städtisches Lager betrieben oder geleitet habe, nicht nur aus den Begriff "Städtisches Lager" heraus beantworten.
Wichtig ist auch zu untersuchen: Haben auch andere Berliner Stadtbezirke "Ausländerlager" unterhalten?
Die Frage ist zu bejahen. In den Archivunterlagen sind mehrere bezirkliche Lager, so z.B auch in Charlottenburg aufgeführt. Sie führten alle die einheitliche Bezeichnung: "Wohnlager ausl. Arbeitskräfte des Verw. Bez. (Bezirksnennung)".
Ein weiteres Kennzeichen dieser Lager ist, daß sie sich auf städtischen Grundstücken befanden, welche von den Bezirksämtern verwaltet wurden.
In den Adressbüchern nachzulesen: "E. Stadt Berlin. V. Bezirk (Nennung)", so auch das Lager des Bezirksamt Charlottenburg in der ehemaligen Kirchgasse 4 / 5, heute Gierkezeile.
Ausgehend von der Tatsache, daß die ausl. Arbeiter in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadtverwaltung der Reichshauptstadt Berlin standen und von den Bezirksämtern für zeitweilig auf Antrag ausgeliehen werden konnten (Anträge auf vorübergehende Zuweisung ausländischer Arbeiter), kann man davon ausgehen, daß es sich hierbei um "Städtische Lager", oder um "Nebenlager" eines solchen handeln könnte.
Diese "Wohnlager ausl. Arbeitskräfte des Verw. Bez." lassen sich neben Charlottenburg in Schöneberg, Prenzlauer Berg und Steglitz nachweisen.
Es gibt hier noch vieles zu erforschen.
Autor:Stefan Knobloch aus Charlottenburg |
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