Büros oder Bordell?
Eigentümer in der Spreestadt hat alle Möglichkeiten
Aus dem 130 Jahre alten Altbau an der Englischen Straße 29 könnte ein Großbordell werden. Das Verwaltungsgericht wies kürzlich eine Klage gegen die vom Bezirksamt 2014 und 2015 erteilten Bauvorbescheide ab. Offenbar gibt es aber andere Pläne.
Die frühere Eigentümerin des Objektes und ihre Mieter hatten sich einst übervorteilt gefühlt, als die Neubauplanung der Spreestadt über ihren Kopf hinweg stattfand und ihr Mietshaus von drei Seiten durch Neubauten eingekeilt wurde. Neben der Mercedes-Welt am Salzufer hatte der Daimler-Konzern sein 13-stöckiges "Smart-Center" hochgezogen, dazu ein Empfangsgebäude und zwei Werkstätten errichtet. Der Altbau wirkt seither wie ein Fremdkörper in der Englischen Straße. Weil ihr Haus Schaden an der Bausubstanz genommen hatte, wegen zu hoher Baudichte und zu viel Lärm klagte die Eigentümerin vor dem Oberverwaltungsgericht. Sie bekam Recht und das Gericht erklärte 2010 den Bebauungsplan des Bezirks für unwirksam, aber an der Situation änderte sich nichts.
Die Eigentümerin lotete in der Folge die baurechtlichen Möglichkeiten in einem Gewerbegebiet aus, beantragte und erhielt laut damaligen Medienberichten die Vorbescheide für ein Großbordell, gegen die wiederum der Vermieter der Daimler-Häuser klagte. „Vermutlich hat sie das getan, um den Preis für ihre Immobilie in die Höhe zu treiben“, sagt Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen). Mittlerweile hat die Eigentümerin die Immobilie tatsächlich verkauft, ihr Nachfolger hat es seit der nun gescheiterten Klage gegen die Bauvorbescheide Sschwarz auf Weiß: Er dürfte ein Großbordell öffnen. „Mein Eindruck ist aber, dass das gar nicht seine Absicht ist“, so Schruoffeneger.
Mit dieser Einschätzung könnte er richtig liegen. Laut Wolfgang Tillinger, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung, würde ein Privatinvestor den Altbau gern abreißen lassen und einen Bürokomplex errichten, um ihn anschließend an das Innenministerium zu vermieten. Dann müsste aber das Zweckentfremdungsverbotsgesetz greifen und Ersatz für den verlorenen Wohnraum gebaut werden. „Dafür müsste in diesem Falle das Land Sorge tragen, da es sich um eine so genannte Hauptstadtfrage handelt“, so der Baustadtrat.
Autor:Matthias Vogel aus Charlottenburg |
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