Wohnungskauf ohne Bestandsaufnahme?
Aufzüge im Hochhaus Westerwaldstraße defekt
An diesem Tag Anfang Mai fährt zumindest der „kleine“ Aufzug. Dass er fahre, sei „Glückssache“, sagt die Bewohnerin, mit der es nach oben geht. Beim „großen“ Aufzug daneben hilft auch kein Glück mehr. Er ist seit April stillgelegt.
Damit ist das Problem von rund 250 Mietern im Hochhaus Westerwaldstraße 1 skizziert: wenn beide Aufzüge nicht funktionieren, sind einige der Mieter von der Außenwelt abgeschnitten. Doch auch für alle anderen Menschen in dem Wohnhochhaus ist es ein schwieriger, eigentlich nicht hinnehmbarer Zustand.
Die Fahrt mit dem Fahrstuhl endet im obersten Stockwerk. „Etage siebzehneinhalb“, sagt Renate Brucker (80), die 1965 als Erstmieterin in das Dachgeschossappartement eingezogen ist, das sie mit einem Papageienpärchen bewohnt.
Schon länger habe es Probleme mit den Fahrstühlen gegeben, erklärt sie. Die Aufzüge wurden vor bald 60 Jahren eingebaut. Zum Super-Gau kam es am 22. April. Laut Wohnungsbaugesellschaft Berlinovo, die seit 1. Januar Eigentümer des Hochhauses ist, sei der Aufzug an jenem Tag „unsachgemäß von einer größeren Personengruppe“ genutzt worden und steckengeblieben. Statt die zuständige Wartungsfirma zu informieren, sei die Feuerwehr gerufen worden. Sie habe die beiden Schachttüren beschädigt. Für die Reparatur müssten Ersatzteile bestellt werden, was wiederum dauert. Bis dahin ist der große Aufzug stillgelegt. Es bleibt noch der „Kleine“, der aber bereits wiederholt ausfiel. Um ihn in Betrieb zu halten, war zuletzt zeitweise ein Sicherheitsdienst vor Ort, der auch Vandalismusschäden vorbeugen sollte. Die Wartungsfirma ist ebenfalls regelmäßig im Einsatz. Es gibt auch einen Concierge.
Ausfälle hat es dennoch gegeben. Auch Renate Brucker war schon betroffen. Einmal habe der Aufzug nach ihrer Rückkehr vom Einkaufen gestreikt. Es blieb der 80-Jährigen nur der Weg über 17 Etagen durch das Treppenhaus. „Alle vier Stockwerke musste ich eine Pause einlegen“. Aber selbst wenn der kleine Aufzug fährt, dürfte er eigentlich nicht fahren. Er hat keinen gültigen TÜV.
Wer den kleinen Aufzug benutzt, sofern er fahrtüchtig ist, entdeckt dort eine TÜV-Plakette. Sie stammt aus dem Jahr 2021. Der nächste Prüfungstermin ist für 2022 vermerkt. Er hat aber nicht stattgefunden. Schon deshalb dürfte der Fahrstuhl eigentlich gar nicht in Betrieb sein. Bei technischen Geräten ist es nicht anders als bei Autos. Wenn sie keinen TÜV haben, werden sie normalerweise aus dem Verkehr gezogen.
Warum diese „Zwischenprüfung“ im vergangenen Jahr nicht erfolgt ist, darüber sei die Berlinovo jetzt im Austausch mit den Kollegen der Deutsche Wohnen und lasse sich die Unterlagen übermitteln, teilt der heutige Eigentümer mit. Darüber hinaus sei die Aufzugswartungsfirma im „engen Austausch“ mit dem TÜV. Deshalb sehe die Berlinovo auch rechtliche oder sicherheitsrelevante Konsequenzen wegen der fehlenden Plakette „unkritisch“. Der Fahrstuhl werde täglich vom Wartungsunternehmen kontrolliert und im Juli stehe die nächste Hauptuntersuchung an. Beim großen Aufzug ist im vergangenen Jahr die vorgesehene Prüfung durchgeführt worden und die nächste ebenfalls in diesem Jahr fällig.
Die nicht stattgefundene Untersuchung durch den TÜV berührt zudem die Frage, in welchem Zustand die Berlinovo nicht nur dieses Hochhaus von der Deutsche Wohnen übernommen hat und wie sehr ihr mögliche Schäden bekannt waren. Die Berlinovo hat nach eigenen Angaben 85 Aufzugsanlagen im Falkenhagener Feld in ihrem Bestand. 64 davon wären bereits vom Voreigentümer modernisiert worden. Bei den restlichen sei das „kostenseitig mittelfristig eingeplant“.
Die Westerwaldstraße 1 gehört zum sogenannten Rekommunalisierungspaket, das das Land Berlin 2021 mit den Immobilienkonzernen Deutsche Wohnen und Vonovia geschlossen hatte. Allein im Bereich Falkenhagener Feld kamen laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2667 Wohnungen der Deutsche Wohnen in den Bestand kommunaler Wohnungsbaugesellschaften – der Berlinovo und der Degewo. Seit Anfang des Jahres werden sie von ihnen verwaltet.
Bei diesem Kaufpaket habe die Bestandsaufnahme wohl eher oberflächlich stattgefunden, vermuten Mieter wie Renate Brucker. Ansonsten hätte nicht nur die Störanfälligkeit der Aufzüge bekannt sein müssen. Diese Ansicht teilt Marcel Eupen vom Allgemeinen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Anscheinend habe bis zum heutigen Tag keine vernünftige technische Erhebung stattgefunden, erklärt er. Eine Bewohnerin des Hochhauses in der Westerwaldstraße habe ihm mitgeteilt, dass die Berlinovo ihr gegenüber gesagt habe, dass der Zustand der Aufzüge von der Deutsche Wohnen nicht ausführlich kommuniziert worden sei. Es habe lediglich die Auskunft gegeben, dass sie vermehrt ausfallen. Die Berlinovo hätte sich aber nicht allein darauf verlassen dürfen, stellt Marcel Eupen fest. Sie wäre verpflichtet gewesen, den technischen Zustand selbst zu überprüfen. „Jeder wirtschaftlich vernünftig denkende Käufer macht sich ein umfassendes Bild von seinem zu erwerbenden Eigentum.“
Welche Kenntnis hatte die Berlinovo also vor dem Kauf des Gebäudes vom Zustand der Aufzüge? Diese Anfrage richtete das Spandauer Volksblatt an die Wohnungsbaugesellschaft. „In einer Technischen Due Diligence (übersetzt: sorgfältige Prüfung) wurde der bauliche Zustand der erworbenen Gebäude eingewertet und im Ankaufswert berücksichtigt“, teilte die Berlinovo in ihrer Antwort mit. Die Sanierung der noch nicht modernisierten Aufzugsanlagen sei kostenseitig eingeplant und Gegenstand des aktuell erarbeiteten Gesamtsanierungskonzept für das Falkenhagener Feld. Das Ziel sei eine nachhaltige Quartiersentwicklung, die „in Anbetracht der Größe und des Sanierungsbedarfs“ auf mindestens zehn bis 15 Jahre angelegt sei.
Die Aufzugsanierung in der Westerwaldstraße 1 soll laut Berlinovo in ungefähr zehn Wochen beginnen und bis Ende August beendet sein. Sie würden nacheinander stattfinden, damit jeweils ein Fahrstuhl zur Verfügung stehe.
Die Mieter müssen deshalb noch eine Zeit mit der aktuellen Situation leben. Nicht nur Renate Brucker findet deshalb, dass eine Mietminderung fällig wäre. Das sieht auch Marcel Eupen so. Die Berlinovo sollte von sich aus einen solchen Mietabschlag gewähren, meint er. Denn nach seiner Ansicht müsse hier „von einer groben Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“ gesprochen werden. Außerdem sollte es umgehend einen vollständigen Überblick aller erworbenen Wohnungen geben. Neben den Fahrstühlen betreffe das zum Beispiel auch die Heizungsanlagen oder eventuelle Asbestbelastungen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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