Bahnhof wird jetzt seinem Namen gerecht
Zugang zum S-Bahnhof Johannisthal endlich möglich, doch nicht barrierefrei
Am zweiten Dezember-Wochenende hat die Deutsche Bahn ohne große Ankündigung den Zugang zur Fußgängerbrücke am Bahnhof Johannisthal freigegeben. Damit kommen Fahrgäste nun auch von der Johannisthaler Seite zur S-Bahn.
Als der Betriebsbahnhof Schöneweide Ende 2020 in Bahnhof Johannisthal umbenannt wurde, hatte der fehlende Zugang bei vielen noch für Kopfschütteln gesorgt. Denn ein Bahnhof, der den Namen Johannisthal trägt, aber keine Verbindung zur Johannisthaler Seite ermöglicht, erschien doch eher sinnfrei.
Auch in der Bezirksverordnetenversammlung wurde darüber diskutiert. In einem Beschluss wurde der Bahnhofsname zu diesem Zeitpunkt als „nicht nachvollziehbar und irreführend, wenn der besagte Ortsteil gar nicht erreichbar ist“ bezeichnet. Grund für diese eher unglückliche Situation war, dass die Sanierung der maroden Brücke, die in den 80er-Jahren errichtet wurde, zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht abgeschlossen war. Auch jetzt ist die Maßnahme noch nicht beendet, doch zumindest die Treppe kann nun genutzt werden. Damit wird der Bahnhof Johannisthal nun auch seinem Namen gerecht.
Barrierefrei ist der Bahnhofszugang von Johannisthaler Seite, der auch den Wissenschaftsstandort Adlershof ein Stück weit besser an den Nahverkehr anbindet, damit allerdings noch lange nicht. Dafür soll noch ein Fahrstuhl eingebaut werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat dessen Errichtung bei der DB Station & Service AG bestellt. Auch die Finanzierung durch das Land Berlin steht bereits fest. Eine Inbetriebnahme ist jedoch erst im Jahr 2024 vorgesehen. Auf Nachfrage des SPD-Abgeordneten Lars Düsterhöft, der wissen wollte, warum das so lange dauert, erklärte im Dezember der damalige Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese dazu: „Grundsätzlich müssen zur Durchführung eines Infrastrukturprojekts neun Leistungsphasen erbracht werden. Eine Beschleunigung der Leistungsphasen ist hierbei nicht möglich, sodass eine Inbetriebnahme vor 2024 nicht gewährleistet werden kann.“ Als Leistungsphasen werden in Deutschland die Planungsabschnitte der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs bei der Realisierung von Bauvorhaben bezeichnet, wie zum Beispiel Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis hin zur Objektbetreuung und Dokumentation.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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