Mehr Grün für Mensch und Tier
Bezirksamt informiert über neue Auflagen zur Gestaltung
Das Bezirksamt hat einheitliche Mindestanforderungen für die Planung und Gestaltung der Außenbereiche bei privaten Bauvorhaben beschlossen. Die Empfehlungen sind im Flyer „Standards zur Gestaltung von Grün- und Freiflächen“ zusammengefasst. Wer künftig einen Bauantrag stellt, bekommt automatisch ein Exemplar in die Hand.
„Mit dem Flyer wollen wir zur Schaffung gesunder und umweltverträglicher Wohn- und Arbeitsverhältnisse beitragen“, sagt der für Umwelt und Verkehr zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU). „Denn nur, wenn wir uns als Bezirk gemeinsam mit privaten Bauherren für den Umweltschutz einsetzen und dem Klimawandel entgegentreten, werden wir langfristig Erfolg haben.“
Die zunehmende bauliche Verdichtung und die damit verbundene Versiegelung würden zu einer Reduzierung der Freiflächen im Bezirk und zu einer geringeren Aufenthaltsqualität für die Bewohner führen, so der Umweltdezernent. Der Flyer gehe daher vertiefend auf die Planung und Gestaltung privater Grundstücke ein.
Die Info-Blätter würden künftig allen Bauherren und interessierten Unternehmen im Rahmen der Bauberatung oder -antragstellung übergeben, ergänzt der für die Stadtentwicklung zuständige Stadtrat, Kevin Hönicke (SPD). „Das Baugesetzbuch und die Berliner Bauordnung geben ihnen viele Freiheiten, ihr Bauvorhaben großzügig mit Grün- und Freiflächen zu versehen. Darauf wollen wir die Unternehmen hinweisen.“
Die Umwelt gesund halten
Notwendige Aufenthalts- und Bewegungsflächen für die Bewohnerschaft würden so gesichert, außerdem könnten Kleinklima und Lufthygiene verbessert und die Bodenfunktionen gesichert werden. Ferner gehe es um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes, mehr Flächen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie gesundheitliche Aspekte.
Die im Flyer „Standards zur Gestaltung von Grün- und Freiflächen“ aufgelisteten Empfehlungen wurden am 28. Mai der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg zur Kenntnis gegeben. Festsetzungen in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, in Vorhabens- und Erschließungsplänen sowie in anderen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die abweichende Regelungen treffen, gehen den Empfehlungen des Flyers vor, teilt das Bezirksamt mit.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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