Beschluss der BVV nicht umgesetzt
Im Lilienthalpark ist das Radfahren theoretisch erlaubt - in der Praxis verboten

 „Der Lilienthalpark ist auch bei Radfahrern ein beliebtes Ziel.“
  • „Der Lilienthalpark ist auch bei Radfahrern ein beliebtes Ziel.“
  • hochgeladen von Christian Sell

Im Lilienthalpark lässt es sich wunderbar spazieren, joggen und flanieren. Manch einer fühlt sich jedoch durch die Radfahrer gestört, die scheinbar unerlaubt die Gehwege befahren. Die Rechtslage im Park muss geklärt werden, fordert ein Anwohner – doch eigentlich ist sie das längst.

Ingo Segiet ist genervt. Täglich läuft er durch den Lilienthalpark und fühlt sich zunehmend unwohl dort. „In der gesamten Grünanlage besteht meines Wissens ein Radfahrverbot und ein Verbot, Hunde frei laufen zu lassen“, sagt Segiet. „Freilaufende Hunde irritieren mich sehr viel weniger, als eine anwachsende Anzahl von Radfahrern, welche in flotter Gangart angerauscht kommen.“ Mal mit, mal ohne Klingelsignal, aber immer ihr vermeintliches (Un)recht durchsetzend, erzählt der Anwohner. Auch auf Gehwegen führen die Radfahrer rücksichtslos. Was ihn aber wirklich ärgere, sei das Vorgehen der Behörden. „Vor ein paar Wochen wurde eine ältere Dame vom Ordnungsamt abkassiert, weil ihre Hundeleine zu lang war“, empört sich Segiet. „Radfahrer, welche zeitgleich am Ort des Geschehens vorbeifuhren, blieben unbehelligt.“

Beim Ordnungsamt des Bezirks zeigt man sich einsichtig. Zwar seien bislang keine Beschwerden über unerlaubtes Fahrradfahren eingegangen, aber „aufgrund Ihrer Anfrage habe ich jetzt auch im Lilienthalpark gelegentliche Kontrollen durch das Ordnungsamt veranlasst“, informiert Bezirksstadtrat Michael Karnetzki auf Anfrage der Berliner Woche.

Doch ein Blick in die Akten der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zeigt: Eigentlich müssten solche Kontrollen überhaupt nicht stattfinden. Bereits im März 2017 hatte die CDU-Fraktion das Fahrradfahren im Lilienthalpark auf die Tagesordnung der BVV gesetzt. Einstimmig hatte man dort die Erlaubnis für ein Befahren der Hauptwege im Park erteilt und das Bezirksamt aufgefordert, durch Aufstellen von Schildern auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Mit dieser Lösung wäre Ingo Segiet ebenfalls zufrieden gewesen. Genehmigte man das Radfahren im Lilienthalpark, „dann sollen bitten an allen Eingangsbereichen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden“, meint er. „Somit müsste jeder mit jedem rechnen.“

Solche Schilder wurden jedoch scheinbar nie aufgestellt. Ist das Radfahren im Park trotzdem erlaubt? „Im betreffenden Bereich des Lilienthalparks gilt das Grünanlagengesetz. Nach § 6 Absatz 2 GrünanlG ist Radfahren im Grünanlagen nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich durch Beschilderung entsprechend ausgewiesen ist“, erklärt Bezirksstadtrat Michael Karnetzki und konstatiert ebenso wie Ingo Segiet: „Nach Vorortprüfung durch den Außendienst des Ordnungsamtes wurde festgestellt, dass es eine solche Freigabe für das Radfahren im Lilienthalpark nicht gibt. Dieses könnte nur das Grünflächenamt veranlassen. Somit besteht an dieser Stelle tatsächlich ein Radfahrverbot.“

Autor:

Julia Hubernagel aus Prenzlauer Berg

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