Klare Regeln beim Radeln mit Kinderanhänger

Wer Kinder im Fahrradanhänger mitnimmt, muss ein paar Regeln beachten - für Fahrer und Passagiere gilt zum Beispiel ein Mindestalter. | Foto: Tobias Hase
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Warum nicht mal das Auto stehen lassen und die Kinder in einem Fahrradanhänger mitnehmen? Für kurze Wege kann so ein Gespann eine echte Alternative zur Familienkutsche sein.

Was viele nicht wissen: Fahrradanhänger dürfen nicht mit jedem Fahrrad gezogen werden, es muss vom Hersteller dafür freigegeben sein, erklärt der TÜV Süd. Das gilt für herkömmliche Räder und Pedelecs mit elektrischem Zusatzantrieb gleichermaßen. Im Zweifel wissen Händler, welche Fahrradmodelle eine Anhängerfreigabe haben.

Wer nicht darauf achtet, kann nach einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Tabu sind den TÜV-Angaben zufolge alle Zugfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht - dazu zählen neben Mofas und Motorrollern auch schnelle Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Eine weitere Vorschrift betrifft laut dem TÜV Süd die Bremsvorrichtung: Wenn der Anhänger inklusive Passagieren und Gepäck mehr als 40 Kilogramm wiegt, was mit zwei Kindern an Bord schnell erreicht ist, benötigt er eine eigene Bremse. Erlaubt ist ein Gesamtgewicht bis maximal 80 Kilogramm.

Kinder sollten im Fahrradanhänger immer angeschnallt werden und einen Helm tragen. Sie müssen mindestens ein halbes Jahr alt sein und dürfen nicht älter als sieben Jahre sein. Für die Kleinsten ist eine zum Hänger passende Babyschale oder Hängematte erforderlich. Um einen Anhänger mit Kindern ziehen zu dürfen, müssen Radler mindestens 16 Jahre alt sein.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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