Schriftlich vereinbaren: Fahrgemeinschaft mit klaren Regeln
Damit es in der Fahrgemeinschaft keinen Ärger gibt, sind Absprachen nötig. Der Auto Club Europa (ACE) gibt einen Überblick.
• Zeiten absprechen: Feste Treffzeiten sind unabdingbar, um Ärger unter den Kollegen zu vermeiden. Wer sich verspätet, muss anrufen.
• Versicherungsschutz: Eine Insassenunfallversicherung ist für die Fahrgemeinschaft zur Arbeit unnötig. Denn sie ist über die Kfz-Haftpflicht des Fahrers versichert.
• Schriftliche Vereinbarung: Durch eine Fahrgemeinschaft entsteht rechtlich schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Kommt der Fahrer etwa nicht, setzt er sich Schadenersatzansprüchen aus. Daher sollte man schriftliche Vereinbarungen treffen.
• Steuern: Die vollständige Entfernungspauschale lässt sich auch als Mitglied einer Fahrgemeinschaft beantragen. Für die Steuervergünstigen ist es unerheblich, ob man mit drei Kollegen oder alleine zur Arbeit pendelt. Vereinbart man eine Kostenteilung, darf diese aber nicht gewerblich sein, der Fahrer darf also keinen Profit machen und muss auch seinen eigenen Anteil zahlen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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