Vorsicht mit Dashcams: Den Unfall auf Video aufnehmen
Es kann so schnell krachen im Straßenverkehr. Wer den Unfall mit einer sogenannten Dashcam im eigenen Auto aufgezeichnet hat und meint, damit ein wichtiges Beweismittel zu haben, täuscht sich möglicherweise.
Vor Gericht haben die Filme nicht immer Bestand, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Zwar erkannte zum Beispiel das Amtsgericht München in einem Fall Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel an (Az.: 343 C 4445/13). Ein anderes Urteil des gleichen Gerichts verbot hingegen die Verwertung, weil Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer Vorrang hätten (Az.: 345 C 5551/14). Auch das Verwaltungsgericht Arnsberg wertete die Aufzeichnungen als Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte (Az.: AN 4 K 13.01634).
Problematisch kann eine Dashcam auch für den Fahrer selbst werden, erklärt der AvD. Wer etwa eigenes Fehlverhalten dokumentiert hat, muss damit rechnen, dies vor Gericht auch verantworten zu müssen. Nach Ansicht des AvD sollte es die Entscheidung des Betroffenen bleiben, ob diese Daten ausgewertet werden dürfen, wenn sie ihn belasten. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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