Bausachverständigen einbeziehen

Die Finanzierung ist in trockenen Tüchern, doch beim Bauablauf klemmt es vorn und hinten. Nicht jeder hat die Zeit, das Bauvorhaben ständig zu überwachen oder hat keinen Sachverständigen mit der Betreuung beauftragt.

Ärger und Streit in der Bauphase sind leider keine Seltenheit. Mangelnde Bauleistungen kommen Bauherren teuer zu stehen. Denn "Pfusch am Bau" kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Diese traurige Erfahrung müssen viele Häuslebauer und Wohnungserwerber machen. Oft haben sie für solche Fälle auch keinen keinen Cent in ihrem Finanzierungsplan vorgesehen. Es lohnt sich einen Sachverständigen für die Kontrolle der Bauausführung zu Rate zu ziehen. Auf folgende häufige Mängel muss der Bauherr achten:

  • Der Außenputz wird zu dünn aufgetragen;
  • Isolierungen von wasserführenden Rohrleitungen sind mangelhaft;
  • Schallschutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen sind unzureichend;
  • Elektroleitungen und Steckdosen sind nicht fachgerecht isoliert;
  • Dachpfannen liegen nicht richtig (Angriffsfläche für Regen und Wind);
  • Außenwandabdichtung im Keller ist unzureichend (Durchfeuchtungen können entstehen);
  • bei nicht fachgerechtem Einbau von Rollläden kommt es zu Kältebrücken und Abrissen beim Innenputz;
  • unsachgemäß angelegte Dehnfugen führen zu Rissen in Estrich- und Fliesenbelägen sowie zu Abrissen im Bereich von Fenstern, Türen und bei sanitären Gegenständen.

Feststellungen beim Mauerwerk können sein:

  • keine vollfugige Ausführung;
  • das unsachgemäße Zurechtstutzen von Steinen;
  • nicht handwerksgerechte Ausbildung von Fugen und Anschlüssen;
  • unerlaubt gestemmte Schlitze und zu flache Verblendfugen ziehen unangemessene Rissbildung nach sich;
  • Wärmedämmung erfolgt nicht nach der Wärmeschutzverordnung;
  • Rostschutz ist mangelhaft.

Mit diesen Tipps kann man Ärger vorbeugen:

  • Vorsicht vor Anbietern, die mit Niedrigpreisen locken.
  • Vor Erteilung des Bauauftrages an eine Firma deren Bonität und Seriosität prüfen, Referenzobjekte ansehen und Vertragsgrundlage festlegen.
  • Im Bauvertrag/Baubeschreibung, Art und Umfang der Bauleistungen, Termine der Fertigstellung und Zeitpunkt der Zahlungen genau festhalten.
  • Mehr bzw. abweichende Leistungen einschließlich der daraus resultierenden Kosten schriftlich vereinbaren.
  • Bei auftretenden Mängeln sofort die Verantwortlichen ansprechen.
  • Mängel notieren und unterschreiben lassen.
  • Möglichst für die gesamte Überwachung des Baus einen unabhängigen Experten einbeziehen. Zumindest jedoch für die Abnahme der Bauleistungen. So lässt sich nicht nur viel Ärger, sondern auch mancher Euro sparen.
Ingrid Laue / rid
Autor:

Ingrid Laue aus Lichtenberg

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