Wichtig bei Arbeitsunfällen
Erste Hilfe - Dokumentation mit Datenschutz
Schnell mal einen kleinen Schnitt beim Kollegen verpflastern, nach einem Unfall eine Wunde verbinden – wer während der Arbeit Erste Hilfe leistet, muss an einiges denken. Auch an den Datenschutz.
Jede Erste-Hilfe-Leistung am Arbeitsplatz, egal, wie klein oder groß sie ist, muss dokumentiert werden. Das schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor. Hört sich bürokratisch an, ist aber durchaus sinnvoll. Denn die Dokumentation dient als Beleg, falls Spätfolgen eintreten sollten. Ein Schnitt in den Finger beispielsweise kann – wenn auch zum Glück sehr selten – zu einer Blutvergiftung führen, die einen Arbeitsausfall nach sich ziehen kann. Zu Dokumentationszwecken muss der Erste-Hilfe-Beleg daher mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Erste-Hilfe-Kästen jetzt umrüsten
Die meisten Betriebs-Verbandskästen enthalten neben Pflaster und Co. ein Dokumentationsbuch, in das alle Erste-Hilfe-Leistungen eingetragen werden. Das Problem dabei: Es kann von allen Mitarbeitern eingesehen werden – diese Handhabung verstößt gegen die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten dürfen laut Verordnung nicht mehr für Kollegen zugänglich sein, außer, es gibt eine explizite, zweckgebundene Genehmigung.
Um Erste-Hilfe-Maßnahmen gesetzeskonform festzuhalten, empfiehlt sich daher ein Meldeblock, bei dem jede Seite einzeln abgetrennt und datensicher verwahrt werden kann. Dafür das Formular am besten an den Erste-Hilfe- oder Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen zur Archivierung übergeben. Wer auf der sicheren Seite sein will, rüstet seine Erste-Hilfe-Kästen ab sofort um und stattet sie mit einem geeigneten Formularblock aus. Diese sind im Fachhandel für Bürobedarf erhältlich. Jede Seite des Blocks enthält Felder für alle relevanten Daten und lässt sich einzeln an einer Perforationslinie abtrennen. So werden keine wichtigen Angaben vergessen und eine mit dem Datenschutz kompatible Archivierung ist problemlos möglich. Um ganz sicherzugehen, dass nichts auf die nächste Seite durchdrückt, sind Erste-Hilfe-Meldeblöcke im Idealfall mit einer Schreibeinlage ausgestattet, die das Durchschreiben verhindert.
Dokumentationspflichtige Angaben
Folgende Angaben müssen bei Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb vermerkt werden:
• Name der verletzten bzw. erkrankten Person
• Unfallhergang: Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung
• Namen der Zeugen
•Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Datum, Uhrzeit, durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen
• Name des Ersthelfers
akz-o
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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