Metropole über Nacht
100 Jahre Groß-Berlin: Ein weltweit einmaliger Vorgang
Obwohl Berlin 1871 Hauptstadt des Deutschen Reiches wurde, spielte die Stadt im europäischen Konzert eher eine untergeordnete Rolle. Bei der Einwohnerzahl lagen London und Paris, sogar Wien vor dem Spreeathen. Auch die Fläche war überschaubar und würde heute nicht mal den S-Bahnring füllen. Vor 100 Jahren sollte sich dies jedoch grundlegend ändern: Berlin wurde durch das Groß-Berlin-Gesetz zur Metropole. Doch der Weg dahin war steinig.
Dabei entwickelte sich die Region nach der Reichsgründung zunächst sehr gut. Getrieben durch die Industrialisierung zogen immer mehr Menschen nach Berlin und in dessen Umland. Firmen wie Siemens in Spandau oder AEG in Köpenick brauchten stets neue Arbeitskräfte. Die kamen, benötigten allerdings Wohnraum. Der war kaum vorhanden, was zu sozialen Spannungen führte. Die Stadtväter versuchten durch Expansion gegenzusteuern.
Bereits 1871 wurden deshalb die Vorstädte Wedding, Gesundbrunnen, Oranienburger Vorstadt oder der Bereich des Zentralviehhofs nördlich der Frankfurter Allee eingemeindet. Zehn Jahre später kam noch der Tiergarten mit dem Zoo Berlin dazu, kurz darauf folgte die Jungfernheide. Eine Eingemeindung weiterer Gebiete, wie der Kreise Teltow und Niederbarnim sowie der Kreisfreien Städte Spandau, Charlottenburg und Schöneberg scheiterte an deren Widerstand.
Jeder Zweite hatte ein eigenes Kraftwerk
Was als Lösung der Wohnraumproblematik erschien, brachte neue Herausforderungen mit sich. Es existierte keine vorausschauende Stadtplanung, Absprachen zwischen Berlin und dem Umland funktionierten nicht. Unterschiedliche Verwaltungshierarchien machten einander das Leben schwer. Zudem fehlten Straßenverbindungen. Es existierten teils Straßenbahnen, diese verfügten jedoch oft über unterschiedliche Spurbreiten und waren so nicht kompatibel. Jede Kommune agierte ausschließlich für sich selbst, ohne Rücksicht auf die Nachbarn. Das führte zu enormen Auswüchsen: So verfügten die 151 Gemeinden in und um Spandau, Berlin und Köpenick beispielsweise über 43 Gaswerke, 17 Wasserwerke und 15 Elektrizitätswerke. Jedes Werk hatte seine eigene Verwaltung, eigenes Personal und eigene Vorschriften.
Um diesen Wildwuchs zu beenden, beschloss das Abgeordnetenhaus Preußens 1911 das „Zweckverbandgesetz für Groß-Berlin“. Ziel waren gemeinsame Bebauungspläne, Bauordnungen, Erholungsflächen und ein zusammenhängendes Verkehrsnetz. Konkret hoffte Berlin auf Freiflächen etwa rund um Köpenick und Spandau als Baulandreserven. Sowohl die kreisfreien Städte als auch die Landkreise waren aber nicht gewillt, Land und damit Steuereinnahmen an die Reichshauptstadt abzutreten. Zudem fürchteten viele Kommunen um den Verlust ihrer Unabhängigkeit, der mit der Einsparung von Posten einhergegangen wäre. Gerade Köpenick und Spandau besannen sich immer stärker auf ihr jahrhundertealtes Bestehen und ihre Unabhängigkeit. Der Spandauer Politiker Emil Müller prägte den bekannten Ausspruch „Mög schützen uns des Kaisers Hand, vor Groß-Berlin und Zweckverband“. Viele übernahmen diesen Slogan um ihre Ablehnung deutlich zu machen. Da die Zusammenarbeit im Zweckverband nicht auf Freiwilligkeit oder Einsicht beruhte, sondern von oben verordnet war, blieben Erfolge aus.
Schulden für kommende Generationen
Einige Politiker ließen aber nichts unversucht. Zwei treibende Kräfte waren die Oberbürgermeister von Berlin und Schöneberg, Adolf Wermuth und Alexander Dominicus. Letztlich wurde jedoch weiterhin wild und unzusammenhängend gebaut. Viele der Neubauten entstanden auf Pump. Es wurden hohe Kredite aufgenommen, die die Stadt auf Generationen belastete. Viele preußische Landespolitiker sahen sich allerdings als Global Player und wollten in Berlin europäische Großmachtpolitik betreiben. Dafür scheuten sie keine Kosten.
Aller Probleme und Widerstände zum Trotz kam es am 27. April 1920 zur Abstimmung in der Verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung. Mit einer mageren Mehrheit von 165 zu 148 Stimmen bei 82 nicht anwesenden Abgeordneten war das Ergebnis wenig überzeugend und spiegelte die Zerrissenheit in der Frage wider. Nur mit den Stimmen der sozialistischen Parteien und großen Teilen der liberalen Fraktion war die Annahme des Gesetzes überhaupt möglich.
Bezirke bestanden bis 2001
Am 1. Oktober 1920 trat das Gesetz in Kraft und führte zur Eingemeindung vieler Kommunen. Die sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke wurden in 20 Bezirke gegliedert. Diese bestanden im Wesentlichen bis zur Bezirksreform von 2001.
Es sollte allerdings noch Jahre dauern, bis Ruhe in dieser Frage einkehrte. So gründete sich eine „Los von Berlin“-Bewegung etlicher Städte und Gemeinden, die Groß-Berlin wieder verlassen wollten. Diese Bestrebungen ebbten Ende der 20er-Jahre jedoch ab.
Einmaliger Vorgang in der Welt
Der Zusammenschluss so vieler Städte und Gemeinden stellt einen einmaligen Vorgang in der Welt dar. Berlin stieg quasi über Nacht zur Stadt mit der zweitgrößten Fläche und der drittgrößten Einwohnerzahl weltweit auf. Auch wenn dieser Rang inzwischen verloren ging, der besondere Charme durch den Zusammenschluss vieler unterschiedlicher Städte und Gemeinden ist Berlin bis heute geblieben.
Karl-Heinz Bannasch, erster Vorsitzender der heimatkundlichen Vereinigung Spandau
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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