Neuer Name für die Mohrenstraße
Berliner Verwaltungsgericht fällt Urteil zur Umbenennung
Die Mohrenstraße kann umbenannt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Anwohner hatten dagegen geklagt.
Die Mohrenstraße darf künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen von Anwohnern aus verwaltungsrechtlichen Gründen zurückgewiesen. Dabei ging es vor allem um den Vorwurf der Willkür. Bei der Umbenennung von Straßen stehe dem Bezirksamt aber "ein weites Ermessen" zu, so das Gericht. „Eine Straßenumbenennung könne daher gerichtlich nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob die Behörde in willkürlicher Weise gehandelt habe.“ Das sei hier nicht der Fall gewesen. Die Umbenennung der Mohrenstraße durch das Bezirksamt Mitte ist damit zulässig.
Der inhaltliche Streit um den Begriff "Mohr" und einen möglichen Rassismus war hingegen nicht der Grund für das Gericht, so zu urteilen. Historische und politische Gründe seien nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu. Die Kläger können aber mit einem Antrag auf Zulassung beim Oberverwaltungsgericht dagegen vorgehen. Konkret entschieden hat das Verwaltungsgericht über die Klage des Historikers und Journalisten Götz Aly, die das Gericht als Musterklage einstufte. Die Klagen von sechs weiteren Anwohnern wurden „im Einverständnis der Beteiligten“ ruhend gestellt. Aly hatte argumentiert, die Namensgebung für die Straße vor 300 Jahren sei keineswegs rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, aber sie seien Teil der Geschichte dieser Stadt und sollten erklärt werden. Zudem kritisierten die Anwohner, nicht beteiligt worden zu sein. Was das Gericht bereits im August 2022 zurückgewiesen hatte. Rechtlich seien die Beschwerden an das Bezirksamt eine Form der Beteiligung gewesen, lautete die damalige Begründung.
Grüne, SPD und Linke hatten die Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße vor zwei Jahren in der BVV beschlossen. Das Bezirksamt setzte den Beschluss dann Ende April 2021 um. Dagegen gingen etwa 200 offizielle Beschwerden und Widersprüche ein, die das Amt wie berichtet alle zurückwies. Auch die Umbenennung der gleichnamigen U-Bahn-Station steht nun an. Die BVG wollte erst den neuen Namen für die Straße abwarten.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.