Gelbes Heft reicht nicht
Senat schreibt digitalen Impfnachweis vor

Der gelbe Impfpass der WHO, in den Ärzte seit Jahrzehnten mit Stempel und Unterschrift Impfungen eintragen, gilt auf der ganzen Welt als Impfnachweis. Nur in Berlin nicht mehr! Der Senat schreibt in seiner Corona-Verordnung im Paragraphen „2G-Bedingung“ Wirten und Veranstaltern vor, nur noch digitale Impfnachweise zu akzeptieren.

Seit Sonntag reicht es nicht mehr, wenn man sein gelbes Impfheft vorlegt. Man braucht einen QR-Code – entweder auf dem Handy oder ausgedruckt auf Papier. Die Türsteher müssen ihn nur digital verifizieren können, so die Vorschrift. Die Senatskanzlei begründet Berlins Alleingang damit, dass damit Fälschungen erschwert werden sollen. Für mich ist das nichts anderes als Schikane und Regelwut. Ich bin geimpft und habe mir sofort den QR-Code in der Apotheke besorgt und als digitalen Impfnachweis in die Corona-App geladen. Weil es für mich so praktisch ist und ich nicht das gelbe Heftchen mit mir rumschleppen muss. Es gibt aber genug Menschen, die sich keine Corona-Apps aufs Handy laden wollen oder die erst gar kein Smartphone haben. Man kann sich zwar den QR-Code auch in Apotheken und Arztpraxen als Ausdruck besorgen, aber das ist wieder zusätzlicher Aufwand.

Berlins Corona-Gängelei wird einfach immer absurder. Den QR-Code kann man natürlich genauso fälschen oder kopieren wie alles andere auch. Und ob ich tatsächlich Dirk Jericho bin, kontrolliert auch keiner, egal ob ich als Impfnachweis das gelbe Buch oder den QR-Code in der App oder auf Papier vorzeige. Mich jedenfalls hat noch niemand nach dem Ausweis gefragt. Es ist sowieso schon unglaublich, dass Kneipenbesitzer laut Senatsvorschrift für den 2G-Einlass den Perso verlangen dürfen.

Halten Sie den Nachweis mit dem gelben Impfausweis für ausreichend?
Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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