Calvinstraße: Mieter verlieren vor dem Bundesgerichtshof

Seit drei Jahren sind Helga Brandenburgers Fenster in Küche und Bad zugemauert. | Foto: Liptau
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Moabit. Der neu errichtete Wohnbau an der Ecke Calvin- und Melanchthonstraße darf stehen bleiben. Obwohl durch das Bauprojekt die Fenster von Küche und Badezimmer einer Mieterin im Nebenhaus zugemauert wurde, entschied der Bundesgerichtshof jetzt im Sinne des Investors.

Die Geschichte geht so: Als Helga Brandenburger 2011 von einem Arztbesuch nach Hause kam, waren ihr Bad- und Küchenfenster zugemauert. Der Eigentümer des 50er-Jahre-Wohnblocks hat direkt an die Außenmauer einen Neubau setzen lassen. Das Bild mit der unglücklichen Mieterin vor den zugemauerten Fenstern ist seither in zahlreichen regionalen und überregionalen Zeitungen wiederholt zu sehen gewesen. Sogar Fernsehteams hat Brandenburger mehrfach auf ihrem stillen, nun allzu dunklen Örtchen empfangen. In erster Instanz hat das Amtsgericht Tiergarten entschieden: Die Mauer vor den Fenstern muss wieder weg. Schließlich habe der Investor wissentlich widerrechtlich gehandelt. Doch der ging in Revision und bekam Rückendeckung vom Landgericht, das wiederum Revision vor dem Bundesgerichtshof zuließ. Die Entscheidung der Bundesrichter liegt nun vor: Der Neubau darf tatsächlich stehen bleiben, und die Mieterin muss sich mit den Gegebenheiten arrangieren. Denn der Aufwand, den Neubau wieder abzureißen, stehe in keinem Verhältnis zum Erfolg der Maßnahme.

Die Mieter der Calvinstraße 21, die seit Jahren gegen die geplante Sanierung ihrer Wohnungen vorgehen, sind nach der Entscheidung ebenso ernüchtert wie ihr Anwalt Christoph Müller. "Das ist ein ganz falsches Signal", warnt er. Die Lehre aus der Entscheidung der Bundesrichter laute: "Je teurer ich gesetzwidrig Tatsachen schaffe, desto größer ist die Chance, am Ende verschont zu bleiben." Der Bundesgerichtshof habe sich offenbar vor der Beantwortung der Rechtslage gescheut und nur auf die finanziellen Aspekte geschaut. Auch der Berliner Mieterverein kritisiert die Entscheidung. Grundsätzlich gelte, dass sich ein vorsätzlich Handelnder nicht auf die Unwirtschaftlichkeit einer Strafe berufen dürfe. "Die jetzige Entscheidung privilegiert diejenigen, die gleich im großen Umfang einen Schaden herbeiführen", beklagt Wibke Werner vom Mieterverein und befürchtet Nachahmungseffekte. "Da wird sich in Zukunft jeder Vermieter drauf berufen können."

Die Mieterin muss nun erst einmal mit den zugemauerten Fenstern leben. Anwalt Müller hält den Rechtsweg für ausgeschöpft. Denn um vor das Verfassungsgericht ziehen zu können, müsste er dem Bundesgerichtshof Willkür unterstellen können. "Das gelingt gerade einmal in sechs Prozent der Fälle." Trotzdem wollen sowohl Helga Brandenburger als auch ihre Nachbarn dem Investor das Feld auch jetzt nicht überlassen. Sie wollen weiter in der Calvinstraße wohnen und gegen die Luxussanierung kämpfen.

Ralf Liptau / flip
Seit drei Jahren sind Helga Brandenburgers Fenster in Küche und Bad zugemauert. | Foto: Liptau
Der Neubau an der Ecke Calvin- und Melanchtonstraße darf stehen bleiben. | Foto: Liptau
Autor:

Ralf Liptau aus Tiergarten

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