Anträge jetzt einreichen
Neue Regelungen für die Schülerbeförderung
Seit Anfang Februar können Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ab vollendetem sechsten Lebensjahr die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Auf die Länge des Schulweges und andere Voraussetzungen kommt es dann nicht mehr an. Haushalte, für die der Anspruch in den vergangenen Monaten aufgrund der Kilometerbegrenzung ausgeschlossen wurde, können jetzt erneut einen Antrag für die kostenlose Schülerbeförderung stellen. Voraussetzung ist, dass weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. Die Regelung gilt auch für Kinder ab sechs Jahre, die von der Schulpflicht zurückgestellt sind.
Das Antragsformular für die kostenlose Beförderung ist in jedem Bürgeramt sowie im Internet über die Seite des Wohnungsamtes erhältlich. Das ausgefüllte Formular kann persönlich in einem der Bürgerämter abgegeben oder per Post an das Wohnungsamt geschickt werden. Wenn bereits ein gültiger Berlinpass vorliegt, muss dieser mit dem Antrag eingereicht werden. Auf dem berlinpass-BuT wird ein rotes Hologramm mit Nummer als Nachweis für die kostenlose Schülerbeförderung angebracht. Wenn bislang kein Berlinpass ausgestellt wurde, muss dem Antrag für jedes Kind ein Passfoto beigelegt werden. Der berlinpass-BuT mit Hologramm wird nach Antragsbearbeitung auf dem Postweg versandt.
Das Wohnungsamt Pankow weist darauf hin, dass es nur Anträge von Antragstellern bearbeitet, die im Bezirk Pankow wohnen. Die Ausstellung beziehungsweise die Änderung der Berlinpässe wird zunächst bis 31. Juli befristet. Der Grund: Die Bedingungen der Schülerbeförderung werden ab 1. August erneut geändert.
Weitere Hinweise zur Beantragung gibt es im Internet auf https://bwurl.de/146p.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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