Herabklassifizierung ist denkbar
Verkehrslenkung prüft Tempo 30 auf der Schivelbeiner Straße

Wann wird es auf der Schivelbeiner Straße endlich ganztägig Tempo 30 geben? Das fragen sich inzwischen viele Anwohner. Sie hatten sich monatelang dafür eingesetzt und sogar eine Online-Petition gestartet.

Anfang des Jahres fassten die Pankower Verordneten einen entsprechenden Beschluss. Doch verändert hat sich auf dieser Straße bisher nichts. Das heißt nicht ganz: Es sei sogar noch schlimmer geworden, meint eine Anwohnerin.

Und vorerst wird sich auch nichts ändern, informiert Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen) auf Anfrage der Berliner Woche. Um auf dieser Straße ohne zeitliche Begrenzung und durchgängig Tempo 30 anordnen zu können, muss die Verkehrslenkung Berlin (VLB) sie aus dem übergeordneten Straßennetz herausnehmen. Danach könnte die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde die von Anwohnern gewünschten Tempo 30 anordnen. Noch sei aber die notwendige Prüfung durch die Verkehrslenkung nicht erfolgt, so Kuhn. Hinzu kommt, dass ein Autofahrer gegen Tempo 30 auf der Schivelbeiner Straße Widerspruch eingelegt hat. Die VLB prüfte den Widerspruch. Sie kam zu dem Ergebnis: Die Schivelbeiner Straße ist bisher als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Für die dauerhafte Beibehaltung von Tempo 30 gibt es keine ausreichenden Rechtfertigungsgründe. Daher musste infolge der rechtlichen Zwänge eine Modifizierung der Geschwindigkeitsbegrenzung vorgenommen werden.

Tempo 30 wird auf dieser Straße in den Bereichen tagsüber beibehalten, in denen Kinder häufig die Straße überqueren müssen. Nach 18 Uhr, wenn sich Kinder in der Regel nicht mehr häufig draußen bewegen, ist Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nicht rechtssicher durchzusetzen. „Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Straßenverkehrsordnung, welche Bundesrecht ist, in allen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen als Regelgeschwindigkeit Tempo 50 vorsieht“, erklärt Stadtrat Kuhn. „Alle Ausnahmen dazu müssen im Einzelfall durch die Straßenverkehrsbehörden nachprüfbar und vor allem gerichtsfest belegt werden.“ Die Schivelbeiner Straße ist infolge ihrer Verbindungsfunktion zwischen Gesundbrunnen und Prenzlauer Berg als Hauptverkehrsstraße im Stadtentwicklungsplan Verkehr klassifiziert.

Aufgrund der vielen Aktivitäten von Anwohnern wird aber gerade geklärt, ob die Schivelbeiner Straße nicht als Wohngebietsstraße klassifiziert werden kann, berichtet Kuhn. Dann könnte eine durchgehende, zeitlich unbegrenzte Tempo-30-Regelung rechtlich durchgesetzt werden.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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