Bleibt es bei dieser einen Panne?
Ein Reinickendorfer Bürger erhielt Briefwahlunterlagen ohne Wahlscheinnummer

Auch bei der Vorbereitung der Wahlwiederholung am 12. Februar geschehen Fehler. | Foto:  Christian Hahn
  • Auch bei der Vorbereitung der Wahlwiederholung am 12. Februar geschehen Fehler.
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„Wieder Pannen bei der Briefwahl. Versagt nun auch der Giffey-Senat?“. So informierte die CDU-Reinickendorf am 5. Januar über ein Problem im Zusammenhang mit der Wahlwiederholung am 12. Februar.

Ein Bürger aus Reinickendorf hatte den Christdemokraten in einer E-Mail von seinen unvollständigen Briefwahlunterlagen berichtet. Demnach sei auf dem Umschlag nur der Wahlbezirk, aber nicht die Wahlscheinnummer angegeben gewesen. Das Bezirksamt habe auf seine Nachfrage mitgeteilt, dass seine Stimmabgabe ungültig wäre, wenn er die Unterlagen so abschicke.

„Sind wir auf dem besten Weg, auch die Wahlwiederholung komplett gegen die Wand zu fahren? Das darf nicht wahr sein“, erklärte der CDU-Abgeordnete und stellvertretende Kreisvorsitzende Stephan Schmidt. Er forderte die Landeswahlleitung und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) auf, den Vorgang sofort zu prüfen.

Tatsächlich teilte Landeswahlleiter Stephan Bröchler wenige Stunden später mit, dass das Wahlamt die Nummer des Wahlscheins handschriftlich auf den roten Wahlbriefumschlag übertrage, mit dem Wähler die Wahlunterlagen zurücksenden. Das Eintragen der Wahlscheinnummer sei in Berlin rechtlich nicht zwingend und diene ausschließlich einer technischen Arbeitserleichterung. Für die Prüfung der Gültigkeit der Stimme sei allein der Wahlschein maßgeblich. Und dieser sei in dem berichteten Fall korrekt gewesen. „Falls es vorkommt, dass die Wahlscheinnummer auf dem roten Umschlag fehlen sollte, werden die abgegebenen Stimmen dadurch nicht ungültig“, betonte Stephan Bröchler.

Auf Anfrage der Berliner Woche teilte Hauke Haverkamp, stellvertretenden Bezirkswahlleiter mit, dass das Gespräch mit dem Bürger anders verlaufen sei als dargestellt. Der Reinickendorfer habe sich am 4. Januar telefonisch im Bezirkswahlamt gemeldet und über die fehlende Wahlscheinnummer beschwert. Das habe er aber erst bemerkt, nachdem der Umschlag zugeklebt war. Vom Wahlamt sei ihm daraufhin erklärt worden, dass der Umschlag selbst geöffnet und die Wahlscheinnummer vom Wählenden eingetragen werden könnte. Außerdem gebe es die Möglichkeit, dass ihm ein neuer roter Briefumschlag zugesandt werde. Desweiteren könne er auch persönlich ins Bezirkswahlamt kommen, um dort zu wählen. „Zu keinem Zeitpunkt des Gesprächs wurde dem Wähler mitgeteilt, dass seine Stimmabgabe ungültig wäre“, erklärte Hauke Haverkamp. Der Mann habe das Telefonat allerdings „abrupt“ beendet.

Im Bezirkswahlamt gebe es bei der Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen eine Kontrollinstanz, die alle Unterlagen überprüfe. Offensichtlich sei in diesem Fall der Fehler trotzdem nicht aufgefallen. Es sei aber bisher ein Einzelfall gewesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirkswahlamtes würden aber darauf erneut sensibilisiert.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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