„Gute-Küchen-Gesetz“ schmeckt nicht allen
Ordnungstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) kritisiert Umsetzung der neuen Lebensmittelvorgaben
Der offizielle Name lautet Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz, abgekürzt LMÜTranspG. In Volkssprache übersetzt heißt es auch „Gute-Küchen-Gesetz“. Es wurde im September 2021 vom Abgeordnetenhaus beschlossen und ist seit 1. Januar in Kraft. Aber in Reinickendorf zunächst nur auf dem Papier.
Die zuständige Ordnungsstadträtin im Bezirksamt Reinickendorf Julia Schrod-Thiel (CDU) kritisierte, dass die für die Umsetzung des Gesetzes notwendigen Bedingungen den bezirklichen Lebensmittelaufsichten bisher nicht zur Verfügung stehen.
Das neue Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz soll Ergebnisse von Kontrollen in Restaurants für die Kunden verständlicher und nachvollziehbarer machen. Auf einem Barometer muss die Bewertung erkennbar sein und es muss an oder in der Eingangstür oder an einer vergleichbar von außen gut sichtbaren Stelle angebracht werden, heißt es in der Erklärung zum Gesetz. Bereits vor dem Gang ins Restaurant können sich Kunden auf diese Weise über das Einhalten der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen informieren.
Ein „nachvollziehbarer Gedanke“, findet auch Julia Schrod-Thiel. Aktuell würde dafür aber noch das entsprechende Werkzeug fehlen. Es gebe für ihre Lebensmittelkontrolleure „noch keine geltende Verordnung, auf deren Grundlage sie agieren könnten.“
Außerdem sei den Bezirken zusätzliches Personal und entsprechende Schulungen, die notwendige finanzielle Unterstützung sowie eine funktionierende Software versprochen worden. All das sei aber bisher nicht angekommen. „Ohne die entsprechende Unterstützung dürfen und können wir nicht loslegen“, stellt die CDU-Stadträtin fest.
„Die Darstellung, dass das neue Gesetz nicht umsetzbar sei, teilen wir nicht“, erklärte die Senatsverwaltung auf Nachfrage der Berliner Woche. Für den Mehrbedarf hätten die Bezirke bereits 2021 zusätzliches Geld für Personal bekommen, um jeweils eine weitere Stelle im Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelaufsicht zu schaffen.
Bei der Software sei das von den Bezirken genutzte IT-Fachverfahren zur Dokumentation amtlicher Kontrollen um die Funktion des neuen Lebensmittelüberwachungsbarometers erweitert worden. Sie könne „voraussichtlich ab Mitte Januar“ genutzt werden. Also auf jeden Fall erst nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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