Ankern nur mit Aufsicht
Neue Regeln für die Rummelsburger Bucht

In der Rummelsburger Bucht dürfen, anders als bisher, nur noch Boote an einem offiziellen Liegeplatz ankern oder wenn auf ihnen stets eine qualifizierte Aufsicht anwesend ist. Ist das Boot unbemannt, darf es hier laut neuer Verordnung nicht mehr liegen. | Foto: Bernd Wähner
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  • In der Rummelsburger Bucht dürfen, anders als bisher, nur noch Boote an einem offiziellen Liegeplatz ankern oder wenn auf ihnen stets eine qualifizierte Aufsicht anwesend ist. Ist das Boot unbemannt, darf es hier laut neuer Verordnung nicht mehr liegen.
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Seit dem 1. Juni ist die „Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung“ (7. BinSchStrOAbweichV) in Kraft. Darin wird das „unbemannte Stillliegen“ von Booten auf Gewässern verboten. Das hat vor allem Folgen für die Rummelsburger Bucht.

Anders gesagt: Künftig ist das Ankern auf der Spree untersagt, wenn sich niemand an Bord befindet. Jedes unbemannte Boot muss dieser Verordnung zufolge an einem gekennzeichneten und in der Regel kostenpflichtigen Liegeplatz angelegt werden. Das hat vor allem Folgen für die Rummelsburger Bucht. Hier gibt es unter anderem etliche Hausboote. Und im Sommer ankern hier auch allerhand andere Boote und Floße, während deren Nutzer Ausflüge an Land unternehmen.

Während Hausboote ein alternativer Lebensraum sind, gibt es von Anliegern der Rummelsburger Bucht immer wieder Beschwerden über Müllprobleme und Beschwerden über Lärmbelästigungen. Deshalb versuchen Bezirks- und Landespolitik bereits seit geraumer Zeit, die Binnenschifffahrts-Ordnung zu ändern, um den Problemen Herr zu werden.

Schon länger fordert beispielsweise die Lichtenberger CDU-Fraktion Maßnahmen, um die Verunreinigung und Gefährdung des Rummelsburger Sees durch unkontrolliertes Ankern zu verhindern. Regelmäßig trieben in den vergangenen Jahren beispielsweise unbeaufsichtigte Boote und Schwimmkörper ab oder sanken gar. Geborgen werden diese nur, wenn die Schifffahrt durch eine geringe Wassertiefe behindert ist oder eine unmittelbare Umweltgefahr für den See besteht.

„Wenn keine Halter festzustellen sind, bleibt der Steuerzahler auf den Kosten der Bergung und Reinigung des Sees sitzen“, erklärt Diana Ziegler, Vertreterin der CDU-Fraktion im Umweltausschuss der BVV. Ein weiteres Problem seien „stillliegende Wassersportfahrzeuge, die zum Wohnen oder als Partylocation zweckentfremdet werden“, so Ziegler. Gemeint sind die Hausboote. „Diese belasten den See als auch die Anwohner mit Müll und Lärm.“

Die neue Bundesverordnung verbietet nun das „unbemannte Ankern“ in der Rummelsburger Bucht. „Grundsätzlich muss eine beaufsichtigende Person an Bord bleiben und in der Lage sein, in einer Gefahrensituation einzugreifen“, so Ziegler weiter. „Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um verantwortungslose Stilllieger in den Griff zu bekommen und gleichzeitig den geregelten Wassersport und Wassertourismus weiter zu ermöglichen.“ Entscheidend sei nun, dass die Umsetzung des Gesetzes erfolge, fordert die Verordnete.

Wohnen auf dem Wasser begrüßt sie grundsätzlich als eine alternative Lebensform. Doch gerade die Zustände auf dem Rummelsburger See hätten gezeigt, dass dafür ausgewiesene Flächen sowie Regeln erarbeitet werden müssen. Die 7. Verordnung verbietet nun das Stillliegen von Booten außerhalb von genehmigten Liegeplätzen entlang der innerstädtischen Spree. Geankert werden darf nur noch in Nebengewässern. Auf dem Rummelsburger See muss sich auf den Booten außerdem eine qualifizierte Aufsicht während des Ankerns ständig an Bord aufhalten.

Herunterzuladen ist die neue Verordnung von der Website https://bwurl.de/1a56.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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