Grundstück am Stadtbad nicht aufgeben
Auf Beschluss des Senats soll die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land auf einem Parkplatz am Stadtbad Schöneberg ein fünfgeschossiges Gebäude mit bezahlbaren Mietwohnungen errichten. Gegen die Bebauung hat der Bezirkssportbund Einspruch erhoben.
Während die Bäderbetriebe auf den Platz verzichten, stimmt der Bezirkssportbund (BSB) Tempelhof-Schöneberg der Aufgabe des Grundstücks nicht zu. Schon grundsätzliche Erwägungen schlössen aus, dass eine sportlichen Zwecken gewidmete Fläche aufgegeben werde, sagt die BSB-Vorsitzende, Elisabeth Korte-Hirschfeld. Die Rechtsanwältin argumentiert: Wenn ein Grundstück für den Bau einer Sportanlage nicht geeignet sei – wie hier der Fall –, bedeute das nicht gleichzeitig, es werde für die Ausübung von Sport nicht länger gebraucht.
Die Sportbundvorsitzende bemängelt zudem, dass der Bezirk keinen Vorschlag für eine Ersatzfläche gemacht habe. Korte-Hirschfeld: „Nur wenn gegebenenfalls auch an anderer Stelle andere Flächen zu Sportflächen umgewidmet werden, sind wir bereit, über eine Zustimmung zur Aufgabe einer sportlich genutzten Fläche nachzudenken.“
Überhaupt sieht der Bezirkssportbund durch Wohnungsbau an dieser Stelle den Weiterbetrieb des Stadtbads in Gefahr. So werde es keinen Rettungsweg mehr geben, was bei Chlorgasunfällen die Anwohner noch mehr gefährde. Das Bad könne sich künftig auch nicht mehr „behindertenfreundlich“ oder gar „behindertengerecht“ nennen, meint Elisabeth Korte-Hirschfeld. Denn es fehlten Parkplätze für Behinderte, die nahe genug am Bad liegen. Alternativen gebe es nicht. Der öffentliche Nahverkehr sei keine. Letztendlich könnten auch Klagen der neuen Anwohner über Lärm zu Betriebseinschränkungen der Schwimmhalle führen, heißt es beim Sportbund.
In der Parkplatzfrage sind sich BSB und die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung einig. „Wir sehen die Aufgabe des Parkplatzes ebenfalls an sehr kritisch an“, sagt Christian Zander, Bezirksverordneter und Geschäftsführer der Fraktion. Gäste des Bades, die zwar keinen Vermerk über erhebliche Beeintrüchtigungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr in ihrem Schwerbehindertenausweis hätten („G-Vermerk“), aber dennoch auf das Auto mehr oder weniger angewiesen seien, hätten tagsüber nur noch den Abschnitt der Eisenacher Straße zum Parken, da auf der Hauptstraße selbst wegen der Busspur das Parken nicht erlaubt ist, so der Lokalpolitiker.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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