Mieter werden vor Verdrängung geschützt
Fast wöchentlich kann Baustadtrat Jörn Oltmann (Grüne) Erfolge im Kampf gegen die Verdrängung alteingesessener Kiezbewohner vermelden.
Im jüngsten Fall sind die Mieter in der Crellestraße 12 jetzt besser vor Gentrifizierung geschützt. Da das Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet liegt, müssen Immobilienkäufer eine sogenannte Abwendungserklärung unterschreiben. Tun sie das nicht, kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht wahrnehmen.
Im Fall der Crellestraße 12 hat der Käufer unterschrieben und sich damit verpflichtet, weitgehend auf eine mietpreistreibende energetische Modernisierung und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum zu verzichten.
Das große Ziel von Stadtrat Oltmann: Indem preisgünstiger Wohnraum bewahrt wird, bleibt die Zusammensetzung der Bevölkerung erhalten. Das Bezirksamt hat das Vorkaufsrecht bereits in zwei Fällen ausgeübt und in zwei weiteren eine Abwendung erzielen können. „Dies war nur in enger Abstimmung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen möglich“, erklärt Jörn Oltmann und ergänzt: „Besonders wichtig war auch der Austausch mit den Mietern der Crellestraße 12.“
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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