Aufruf zur Generationen-BVV
Welche Anliegen haben Menschen unter 21 und über 60 Jahre in Spandau?
Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Bezirk, die jünger als 21 und älter als 60 Jahre sind, können Anträge und Anfragen zur nächsten Generationen-BVV einbringen, die am 26. Juni stattfindet.
Möglich sind die Eingaben bis Dienstag, 11. Juni, 10 Uhr. Sie sind beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro der Bezirksverordnetenversammlung, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin, einzureichen. Es geht auch per E-Mail: bvv@ba-spandau.berlin.de.
Es können sich auch Gruppen aus den beiden Altersgruppen, etwa Schulklassen oder Freizeitvereine, beteiligen. Jede Person oder Gruppe kann maximal zwei Anträge oder zwei Anfragen stellen. Bitte beim Einreichen das Geburtsdatum und Geburtsjahr und eine Telefonnummer, beziehungsweise Mailadresse angeben. Messenger sind wegen des Datenschutzes nicht zulässig.
Bei den Anträgen und Anfragen muss es um bezirkliche Themen gehen. Es sollen konkrete Anliegen formuliert, beziehungsweise danach gefragt werden. Zu beachten sind auch bestimmte feststehende Formulierungen wie „Die Bezirksverordnungsversammlung möge beschließen“ im Fall von Anträgen und „Ich frage das Bezirksamt“ bei Anfragen.
Zuletzt hat eine Generationen-BVV am 18. Mai 2022 stattgefunden. 2023 fiel sie wegen der Neubildung der Ausschüsse nach der Wiederholungswahl aus. Aus den Ergebnissen der Veranstaltung vor zwei Jahren sei wenig geworden, sagte der Linke-Fraktionsvorsitzende Lars Leschewitz auf der BVV-Sitzung am 24. April. „Mir scheint, das Bezirksamt zeigt hier wenig Interesse“. Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU) wies die Kritik zurück. Viele Anliegen fielen nicht in die Zuständigkeit des Bezirks Spandau, sondern in die des Landes Berlin. Außerdem verwies er auf die Personalsituation im Bezirksamt. Auch wenn in einigen Bereichen noch keine Ergebnisse vorlägen, würde das nicht bedeuten, dass nichts passiere, ergänzte BV-Vorsteher Christian Heck (CDU).
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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