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Neues Maklergesetz: Kosten werden zukünftig halbe-halbe geteilt
Die Vorschriften zur Maklerprovision im Bürgerlichen Gesetzbuch wurden geändert. Das neue Gesetz bezieht sich auf den privaten Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen – nicht auf gewerbliche Immobiliengeschäfte und Vermietungen. Ab 23.12.2020 darf ein Makler nicht mehr unentgeltlich für eine Partei arbeiten. Die beauftragende Partei muss die Provision mindestens zur Hälfte übernehmen. Der Maklerauftrag muss schriftlich geschlossen werden. Immobilienkäufer entlasten „Bisher gab es...