Bauen und Wohnen
Mehrere Eigentumswohnungen im Haus
Bröckelnder Putz oder Wasserflecken an der Zimmerdecke werfen in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen immer die Frage auf: Wer bezahlt die Reparatur? Grundsätzlich müssen für Schäden am Gemeinschaftseigentum alle Eigentümer gleichermaßen in die Tasche greifen, bei solchen am sogenannten Sondereigentum nur der jeweilige Eigentümer. Doch was ist was?"Gemeinschaftseigentum ist laut Gesetz all das, was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig ist", sagt Rechtsanwältin Sandra...