Entschädigung

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Behörde sperrt Bahnstrecke: Bei Verspätungen gibt es Entschädigung

Die Fahrgastrechte der Bahn gelten auch dann, wenn Strecken von Behörden gesperrt werden. "Es gelten immer die Fahrgastrechte – egal was der Grund für die Verspätung ist", erklärt ein Sprecher der Bahn. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten erhält der Reisende 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Um die Entschädigung zu bekommen, füllen Bahn-Kunden am besten ein Fahrgastrechte-Formular aus. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den...

  • Mitte
  • 06.01.16
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