Tipps und Service
Vorher Rückforderungsrecht vereinbaren
Bei der Schenkung einer Immobilie sollte immer ein Rückforderungsrecht vereinbart werden.Zwar kann es sich rechnen, eine Wohnung oder ein Haus schon zu Lebzeiten zu verschenken, da man sich so die Erbschaftssteuer spart. Allerdings sollten die Eigentümer sich auch für unvorhergesehene Ereignisse wappnen, heißt es in dem Ratgeberbuch "Immobilien vererben und verschenken". Wenn etwa der Ehemann das Haus seiner Ehefrau schenkt, diese aber vor ihm stirbt, fällt das Haus wieder an ihn. Er müsste...