Geschwindigkeitskontrolle

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Das Zeichen "Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" gemäß Straßenverkehrsordnung. | Foto: Wikipedia/Bundesministerium für Verkehr

Trödeln verboten: Bußgeld auch fürs zu langsam fahren

Nicht nur Rasern kann es an den Kragen gehen. Auch wer zu langsam unterwegs ist muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. In der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Solche triftigen Gründe können beispielsweise extreme Wetterlagen wie Starkregen, Glatteis oder Nebel sein. Aber auch eine besonders sperrige Ladung oder niedrige Motorleistung machen mitunter eine...

  • Lichtenberg
  • 16.03.17
  • 330× gelesen
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