Jobs und Karriere
Probezeit bis zu sechs Monate
Vereinbaren Arbeitgeber und -nehmer eine Probezeit, darf sie maximal sechs Monate dauern. Eine kürzere Zeitspanne ist natürlich kein Problem, sagt Michael Eckert. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Für den Arbeitnehmer ist gut zu wissen: Wird die Probezeit nicht vereinbart, gibt es sie auch nicht. Sie ist zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kein Muss. Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist verkürzt und liegt bei zwei Wochen zu...