Einsicht in Krankenakte
Grundsätzlich haben alle Patienten das Recht, ihre Krankenakte einzusehen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Verweigert ein Arzt die Herausgabe der Akte, sollte ein Patient ihn dazu schriftlich auffordern und eine Frist setzen. Nützt das nichts, sei es möglich, die Einsicht in die Unterlagen einzuklagen. Verweigern darf ein Mediziner die Akteneinsicht nur, wenn erhebliche Gründe gibt. dpa-Magazin / mag