Motorknarren und Schienenquietschen: Haftung auf Nachlass beschränken
Beim Lärmschutz unterscheidet sich aktiver von passivem. Aktiver Lärmschutz wäre zum Beispiel eine hohe Mauer, passiver Schallschutzfenster. Letzterer kommt eher zum Einsatz, wenn nur ein paar Häuser von Lärm betroffen sind, erklärt Hartmut Basanow, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes für Lärmschutz an Verkehrswegen in Bonn. Wer an einer vielbefahrenen Straße, einer Bahnstrecke oder in Flughafennähe wohnt, hat unter Umständen Anspruch auf Lärmschutz. Ob einem Hausbesitzer Schutzmaßnahmen...