Lebensversicherung

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Kündigung der Lebensversicherung

Stornoabzüge für die vorzeitige Kündigung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung sind unzulässig.Auf diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Weil sich einige Versicherer nicht daran halten, reichten die Verbraucherschützer nun Klage gegen sie ein. Die Rechtslage ist aus Sicht der Verbraucherzentrale eindeutig: In mehreren Fällen erklärte der BGH die bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen verwendeten Klauseln zum...

  • Mitte
  • 01.10.14
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