Neu- und Umbauten

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Bauen

Rauchwarnmelderpflicht in Berlin für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017

Mit dem “Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin” vom 17.06.2016 (abgedruckt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 16 vom 28.06.2016) ist in Berlin die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt worden. In Neu- und Umbauten müssen ab 01.01.2017 Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben...

  • Falkenhagener Feld
  • 27.12.16
  • 206× gelesen
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