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Onlinehändler liefert nicht

Im Netz hat man etwas Schönes bestellt, doch es wird und wird nicht geliefert. Wer sich in so einer Situation befindet, sollte dem Händler nach Ablauf der eigentlichen Lieferzeit eine angemessene Frist von etwa einer Woche setzen.Wenn das Produkt auch nach Verstreichen der Frist noch nicht angekommen ist, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, räumt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein. Generell bestehe die Pflicht, die Lieferbedingungen anzugeben. Dabei...

  • Mitte
  • 01.10.14
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