Jobs und Karriere
Abschluss an Privatschulen
Wer an einer Privatschule seinen Abschluss machen möchte, bekommt die Kosten nicht vom Jobcenter erstattet. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt (Az.: S 40 AS 1905/14 ER). In dem Fall besuchte eine 17-jährige Schülerin eine internationale Privatschule und plante, eine Abschlussprüfung ähnlich dem Abitur zu machen. Hierfür berechnete die Schule 970 Euro. Die junge Frau erhielt Kindergeld und...