Rente

Beiträge zum Thema Rente

Wirtschaft
Leinenpflicht in Berlin: Sie gilt fortan für Hunde außerhalb der Wohnung, des Privatgrundstücks des Halters und von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Ausnahmen gibt es für Tiere, die schon vor dem 22. Juli 2016 angemeldet wurden beziehungsweise deren Halter einen "Hundeführerschein" vorweisen können. | Foto: StockSnop
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Das ändert sich 2019
Von Abgaswerte bis Zinsen – was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Das Jahr 2019 bringt wieder viele Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt. Abgaswerte. Pkw müssen ab September für eine Erstzulassung die Euro 6d-TEMP, gemessen nach dem Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP), erfüllen. Altersvorsorge. Bis zu 24 305 Euro können Rentenbeiträge als Sonderausgaben bei der...

  • Mitte
  • 01.01.19
  • 297× gelesen
Wirtschaft
Kinder ab einem Jahr haben das Recht auf sieben Stunden Tagesbetreuung in der Krippe oder Kita – ab 1. August komplett beitragsfrei. Bei Zuzahlungen für zusätzliche Angebote (wie Biokost, Schwimm- oder Musikunterricht) ist eine Obergrenze geplant. | Foto: pixabay.com
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Das ändert sich 2018
Von Abfindung bis Zusatzbeitrag – was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Das Jahr 2018 bringt wieder viele Veränderungen für den Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen finden Sie auf dieser Seite. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt. Abfindung. Bislang wie Lohn versteuert, kann künftig ein Teil steuerfrei in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden. Allerdings greifen bei der späteren Auszahlung die dann geltenden Steuer- und...

  • Mitte
  • 02.01.18
  • 1.551× gelesen
Senioren
Auch Rentner bleiben von der Steuererklärung nicht verschont. | Foto: Kai Remmers

Das senkt die Steuern: Zinsen aus Rentennachzahlungen

Zinseinnahmen aus Rentennachzahlungen müssen beim zuständigen Finanzamt angegeben werden – bislang wurden sie wie die Renteneinkünfte versteuert. Durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: VIII R 18/12) können sie nun aber wie Kapitaleinkünfte besteuert werden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuervereine hin. Rentner sollten prüfen, ob es für sie günstiger ist, wenn sie die Nachzahlungszinsen als Kapitaleinkünfte versteuern. Wenn ja, können sie diese in der Anlage KAP der...

  • Mitte
  • 19.01.16
  • 383× gelesen
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