Abstand zu Fußgängern
Wer mit dem Auto an einem Fußgänger vorbeifährt, muss mindestens einen Meter Seitenabstand halten. Das geht aus der Zeitschrift "recht und schaden" (Heft 6/2015) hervor, die auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe verweist. Demnach gilt das auch, wenn der Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Notfalls müsse er anhalten, um den Fußgänger passieren zu lassen, heißt es in dem Beschluss (Az.: 9 U 9/14). mag