Hier wird nicht mehr geparkt
Waidmannslust. Das Bezirksamt hat im Interesse der Fußgänger und zur Erfüllung des Mobilitätsgesetzes das Gehwegparken im Bereich Waidmannsluster Damm 152 bis 156 untersagt. Die Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung wurde entsprechend angepasst, indem die bis dahin das Gehwegparken erlaubenden Schilder abmontiert wurden. CS