AHA-Regeln auch auf Friedhöfen
Trauerfeiern und Bestattungen mit Obergrenze an Teilnehmern
Auf den zehn landeseigenen Friedhöfen des Bezirks finden weiterhin Erd- und Urnenbestattungen statt. Zum Schutz der Teilnehmer an Trauerfeiern, aber auch zum Schutz der Bediensteten des Bezirksamtes müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. So ist bei der Durchführung von Bestattungsfeierlichkeiten die Personenbegrenzung zu beachten. Danach dürfen an Trauerfeiern im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregeln bis zu 50 Personen teilnehmen. Auch die Feierhallen auf den...