Mietwagen für Unfallopfer
Wer ein Luxusauto fährt, hat nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen gleichen Kalibers. Die Kosten für den Ersatzwagen während der Reparaturzeit muss die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München hin (Az.: 333 C 26907/12) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall hatte sich ein Versicherer geweigert, die 2500 Euro Mietkosten für einen...