Auch Obdachlose dürfen wählen Anträge liegen ab 15. April aus
Was viele nicht wissen: Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Sie müssen dafür aber bis spätestens 3. Mai einen Antrag im Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, stellen. Im Briefwahllokal im 1. Stock (Raum A119) ist es ab Montag, 15. April, möglich, sich in das Melderegister aufnehmen zu lassen. Das Antragsformular liegt dort, an der Info-Theke, bei der Sozialen Wohnhilfe, im Jobcenter und in allen Bürgerämtern aus. Mit diesem Antrag erklären die Obdachlosen,...