Mietendeckel – und nun?
Wohnungsamt gibt Auskunft
Seit 23. Februar ist in Berlin der Mietendeckel in Kraft. Durch das Gesetz können die Mieten grundsätzlich fünf Jahre lang nicht erhöht werden. Ausnahmen gibt es bei notwendigen Sanierungen oder Modernisierungen. Gleichzeitig wurden Mietobergrenzen festgelegt. Wer je nach Alter und Lage seiner Wohnung zu viel bezahlt, kann eine Rückerstattung geltend machen. Die Auskunftspflicht liegt dabei bei den Vermietern. Gültig ist das ganze Konstrukt für die meisten Wohnungen im Bestand, aber nicht für...