Zweckentfremdung

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Politik

Viele Anzeigen zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum

Neukölln. Seit Mai 2014 ist die Nutzung von Wohnraum in Berlin für andere Zwecke als Wohnzwecke genehmigungspflichtig und muss beim Bezirksamt beantragt werden. Das Personal im Wohnungsamt reicht aber bislang nicht aus, um Hinweisen auf illegale Nutzung nachzugehen. 384 Hinweise auf Zweckentfremdung von Wohnraum, die auf die Nutzung als Ferienwohnung oder einen länger als sechsmonatigen Leerstand zurückgehen, wurden dem Wohnungsamt Neukölln in den letzten zwei Jahren angezeigt. Diese Zahl gab...

  • Neukölln
  • 15.05.16
  • 754× gelesen
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